
Die Betreiber von einer Stromerzeugungsanlage sind mal wieder gefordert.
Alle Daten der Anlagen bis zum 31. Januar 2019 sind bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage im Zentralregister der Bundesnetzagentur erfasst worden, so das man Anspruch auf die entsprechenden Einspeisevergütungen, Förderungen etc. hat .
Nun hat man eine neue Datenbank erstellt, das Marktstammdatenregister (MaStR).
Jetzt sind wieder die Betreiber der Anlagen in der Pflicht, die bereits bei der Bundesnetzagentur gespeicherten Daten in die neue Datenbank per Hand einzugeben.
Fristen, für Anlagen die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, es gilt
i. d. R. eine zweijährige Frist zur neuen Registrierung im MaStR (bis Januar 2021)
Damit die Zahlungen nach EEH oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausgezahlt werden, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.
Information gibt es hier bei der Bundesnetzagentur